Satzung

Ordnung des
Interdisziplinären Zentrums Gender – Differenz – Diversität
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IZGDD)

gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom …

Fassung 6.3.2017

§ 1 Name und Einrichtung

  1. Das durch Beschluss der Universitätsleitung vom 16.11.2016 anerkannte Interdisziplinäre Zentrum trägt den Namen „Interdisziplinäres Zentrum Gender – Differenz – Diversität an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg“ (IZGDD).
  2. Das IZGDD ist ein Zusammenschluss von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unter Einbeziehung externer, beratender Mitglieder zum Zwecke der Förderung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben auf den Gebieten von Forschung und Lehre in den Bereichen Gender, Differenz und Diversität. An dem IZGDD beteiligt sind die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, die Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die Technische Fakultät und die Medizinische Fakultät der FAU.

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Ziel des IZGDD ist eine fächerübergreifende Koordination und Organisation der Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und Weiterbildung im Bereich der Gender-, Differenz- und Diversitätsforschung. Das IZGDD hat folgende Forschungsschwerpunkte:
    1. Gleichstellungsrecht
    2. Transgender, Transsexualität, Intersexualität, Queerness
    3. Historische Dimensionen von Diversität
    4. Migration, kulturelle Hybridität und Transkulturalität
    5. Körperdiskurse, -praktiken und -politik
    6. Identität in Repräsentationsprozessen
    7. Inter- und transnationale Dimensionen von Diversität
  2. Das IZGDD fördert die Kooperation mit entsprechenden Institutionen in der Region sowie mit deutschlandweiten und internationalen Institutionen.
  3. Aufgabe des IZGDD ist es, durch die Bündelung der vorhandenen Kompetenzen und die Initiierung gemeinsamer Programme die Exzellenz von Forschung und Lehre in den genannten Bereichen weiter zu stärken und diese über die Grenzen der Universität hinaus in der Region, national und international sichtbar zu machen.

§ 3 Organisation

Organe des IZGDD sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Gründungsmitglieder sind die hauptberuflich an der FAU tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Anlage 1 aufgeführt sind.
  2. Als Mitglieder können in das IZGDD aufgenommen werden
    1. hauptberuflich an der FAU tätige Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FAU (stimmberechtigt),
    2. sonstige Mitglieder der FAU oder Mitglieder anderer Universitäten oder Wissenschaftseinrichtungen sowie externe Kooperationspartner, die die Ziele und den Zweck des IZGDD in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am IZGDD mitarbeiten wollen (nicht stimmberechtigt, beratend).
  3. Neue Mitglieder können auf Antrag in das IZGDD aufgenommen werden. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  4. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die stimmberechtigten Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des IZGDD. Sie entscheidet insbesondere über
    1. die Aufnahme weiterer Mitglieder,
    2. den Verlust der Mitgliedschaft,
    3. die Wahl des Vorstands,
    4. die Zahl der Vorstandsmitglieder,
    5. die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des IZGDD gemäß § 2,
    6. die Vorlage des Berichts des Vorstands an die Universitätsleitung,
    7. Änderungen der Ordnung des IZGDD.
  3. Die Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
  4. Von der Mitgliederversammlung und den Sitzungen des Vorstands werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 14 Tagen zugesandt werden.

§ 6 Vorstand und Sprecherin oder Sprecher

  1. Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sollen die in § 2 Abs. 1 genannten Forschungsschwerpunkte angemessen repräsentieren. Mindestens ein Vorstandsmitglied soll der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. Die Amtszeit des Vorstands beträgt drei Jahre.
  2. Der Vorstand bestimmt ein Mitglied aus seiner Mitte zur Sprecherin oder zum Sprecher und zwei Mitglieder zu Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.
  3. Der Vorstand des IZGDD
    1. leitet und koordiniert das IZGDD,
    2. führt dessen laufenden Geschäfte,
    3. vertritt das IZGDD gegenüber der Universitätsleitung und nach außen,
    4. führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus,
    5. koordiniert und bestimmt die Öffentlichkeitsarbeit des IZGDD,
    6. verwaltet die dem IZGDD zur Verfügung stehenden eigenen Ressourcen.
  4. Die Sprecherin oder der Sprecher und im Falle der Verhinderung deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter
    1. handelt für den Vorstand und führt dessen Beschlüsse aus,
    2. beruft die Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen,
    3. bereitet die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder der Sitzungen des Vorstands vor,
    4. erstellt alle drei Jahre einen Bericht über die Arbeit des IZGDD zur Vorlage an die Universitätsleitung.
  5. Es findet mindestens eine Vorstandssitzung pro Semester statt.

§ 7 Geschäftsgang

Für den Geschäftsgang der Mitgliederversammlung und des Vorstands, insbesondere für Wahlen und Abstimmungen, gilt § 30 der Grundordnung der FAU.

§ 8 Änderung der Ordnung

Für die Änderung der Ordnung des IZGDD ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder nötig.

§ 9 Auflösung

  1. Sind die Voraussetzungen der Anerkennung des IZGDD als Interdisziplinäres Zentrum nicht mehr erfüllt oder fällt die Evaluierung des IZGDD negativ aus, so hebt die Universitätsleitung nach Rücksprache mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher des IZGDD die Anerkennung auf.
  2. Das IZGDD wird aufgelöst, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies beschließen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.


Anlage 1 – Beteiligte Institutionen, Personen und Struktur

Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie:

  • Anglistik/Amerikanistik: Prof. Dr. Doris Feldmann, Prof. Dr. Antje Kley,
    Gerd Bayer, Carmen Dexl, Silvia Gerlsbeck, Dr. Katharina Gerund,
    Dr. Susanne Gruß, Dr. Katrin Horn, Maja Jäckle, Dr. Lukas Lammers
  • Fachdidaktik: Prof. Dr. Magdalena Michalak, Prof. Dr. Thorsten Piske,
    Katrin Schwanke, Patricia Uhl
  • Germanistik: Prof. Dr. Dirk Niefanger, Dr. Victoria Gutsche, Varun F. Ort
  • Geschichtswissenschaft: Prof. Dr. Julia Obertreis, Dr. Moritz Florin,
    Natalie Krentz
  • Komparatistik: Prof. Dr. Cornelia Ortlieb, Dr. Sandra Fluhrer
  • Kunstgeschichte: Prof. Dr. Christina Strunck, Uta Schneikart
  • Pädagogik: Prof. Dr. Anatoli Rakhkochkine
  • Praktische Theologie: Prof. Dr. Peter Bubmann
  • Psychologie: Dr. Klaudia Kramer
  • Religionswissenschaft: Prof. Dr. Andreas Nehring
  • Romanistik: Dr. Teresa Hiergeist, Dr. Annette Keilhauer,
    Prof. Dr. Andrea Pagni
  • Sinologie: PD Dr. Monika Gänßbauer
  • Soziologie: Prof. Dr. Renate Liebold, Prof. Dr. Ingrid Artus, Judith Holland

Medizinische Fakultät:

  • Medizingeschichte: Dr. Fritz Dross
  • Psychotherapie, Psychosomatik: Prof. Dr. Yesim Erim

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

  • Wirtschaftsprivatrecht: Prof. Dr. Jochen Hoffmann, Katharina Kränzle
  • Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht: Dr. Renate Penßel

Technische Fakultät:

Werkstoffwissenschaften: Prof. Dr. Sannakaisa Virtanen